Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, analog zur Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ)

in der Regel den 2,7fachen Satz für meine Leistungen ab, aktuell sind das 118,03 € pro Sitzung von 50 Minuten. 

 

Da ich als approbierte Psychologische Psychotherapeutin über einen Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen

Vereinigung Schleswig-Holstein verfüge, wird eine Psychotherapie in meiner Praxis in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier

 

Auch andere Kostenträger (einige Berufsgenossenschaften, die Heilfürsorge der Bundespolizei, die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, die Postbeamtenkrankenkasse, die Bundeswehr) übernehmen unter bestimmten Umständen die

(Teil-)Kosten Ihrer ambulanten Psychotherapie. Ich unterstütze Sie gern dabei zu klären, ob das in Ihrer individuellen Situation der Fall ist und wie Sie am besten vorgehen.

 

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, meine Leistungen als Selbstzahler/in in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei Beratungs- und Coaching-Leistungen.

 

Da ich aktuell nicht über einen Kassensitz verfüge, kann ich über die gesetzliche Krankenversicherung nicht abrechnen

und gesetzlich Versicherten somit in der Regel keine Therapie anbieten. Unter bestimmten Bedingungen ist es in Einzelfällen möglich, sich die Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatten zu lassen (sogenanntes Kostenerstattungsverfahren 

nach § 13 Abs. 3 SGB V). Nähere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre zur Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer.